In principle, any claim in Switzerland can be submitted to debt collection (enforcement). This is comparable to the initiation of a dunning procedure in Germany...
Verträge begegnen uns täglich in unterschiedlichsten Situationen. Ihre Bedeutung und die Notwendigkeit einer disziplinierten und zielgerichteten Gestaltung werden oft unterschätzt. Sei es bei Bau- oder Hauskaufverträgen, Darlehensvereinbarungen, Regelungen im laufenden Arbeitsverhältnis, Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Kaufverträgen jeglicher Art und natürlich bei komplexen Einkaufs- oder Projektverträgen für Unternehmen. Laien überfliegen oft den Text und sind überrascht, wenn bei einem Streit die entscheidenden Verhandlungspunkte im Vertrag nicht klar geregelt sind. Ein guter Vertrag zeichnet sich dadurch aus, dass die Interpretationsspielräume für Dritte, die im Zweifelsfall entscheiden müssen, auf ein Minimum reduziert werden. So bietet der Vertragstext eine Lösung für spätere Konflikte und kann einen streitigen oder sogar rechtlichen Disput vermeiden. Oft ist es für eine beteiligte Partei kaum möglich, diese Perspektive eines Dritten adäquat zu erkennen. Mit dem „Insiderwissen“ und Verständnis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist eine völlig andere Interpretation möglich, als sie einem Dritten in der Zukunft oder den beteiligten Parteien nach einiger Zeit zur Verfügung stehen wird. Die Frustration über eine negative gerichtliche Interpretation wird oft durch eine unklare Regelung im Vertrag verursacht, die das Gericht zwingt, nach eigenem Ermessen auf Basis weniger günstiger gesetzlicher Regelungen oder ohne detaillierte Kenntnis des Hintergrunds zu entscheiden. Hierher stammt wohl der Satz „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand“. Dies muss jedoch nicht der Fall sein, oder zumindest kann die vermeintliche Unsicherheit durch professionelles Vertragsmanagement und fachkundige Beratung, die genau auf diese Details fokussiert, erheblich eingeschränkt werden.
Die seit vielen Jahren in diesem Bereich erfahrene Kanzlei Dr. Fassbender unterstützt Sie hierbei. Fassbender Rechtsanwälte & Mediatoren beraten bei individuellen Verträgen ebenso wie bei komplexen internationalen Projektverträgen, Einkaufsverträgen, Verhandlungen, Risikobewertung schwer verhandelbarer Verträge und vielem mehr.
Um Verträge abzuschließen, sind Ausschreibungen oft der erste Schritt zur Vertragsinitiierung an der Schnittstelle zwischen Wirtschaft und öffentlichem Sektor. Bereits in dieser frühen Phase bietet Ihnen unsere Kanzlei zuverlässige Unterstützung, damit Sie die formellen rechtlichen Anforderungen der Ausschreibung erkennen und erfüllen. Wenn Sie Zweifel an der ordnungsgemäßen Durchführung einer Ausschreibung haben, bieten wir Ihnen einen Experten, der den Prozess für Sie überwacht.
Im Unternehmenskontext unterstützen wir nicht nur national und international bei Vertragsverhandlungen, sondern überwachen auch die Vertragserstellung bis hin zur spezifischen Formulierung. Die weitere Überwachung der Einhaltung der Vertragsinhalte folgt der Initiierung der Verträge, wird aber auch von der Kanzlei für bestehende Vertragsbeziehungen angeboten und durchgeführt. Kommerzielles Vertragsmanagement ist eine der besonders starken Expertisen der Kanzlei Dr. Fassbender Rechtsanwälte & Mediatoren.
Auch das vertragliche Projektmanagement, einschließlich der Risikobewertung komplexer Projektverträge, wird überwacht.
Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Fassbender macht seinen Mandanten diese Expertise zu allgemein sehr vorteilhaften Konditionen zugänglich.
In principle, any claim in Switzerland can be submitted to debt collection (enforcement). This is comparable to the initiation of a dunning procedure in Germany...
Contrary to various statements to the contrary that can be found on the Internet, enforceable decisions of German courts on child support, spousal support or alimony are in principle enforceable in Switzerland under the so-called Lugano Convention (Convention on Jurisdiction and the Recognition and Enforcement of Judgments in Civil and Commercial Matters), Art. 32 et seq.
The right of third parties to inspect the debt collection register of Betreibung Schweiz expires 5 years after the end of the debt collection proceedings...
Jeder, der ein Interesse zB durch Vorlage eines gerichtlichen Entscheides oder einer offenen Rechnung glaubhaft machen kann, darf sich über eine Person oder Firma einen Betreibungsregisterauszug bestellen (ähnlich der in Deutschland üblichen SCHUFA Auskunft, also eigentlich eine Art “Schufa Schweiz”, aber nicht privatrechtlich organisiert)...