
VOLLSTRECKUNG IN DER SCHWEIZ
Ihr Recht kennt keine Grenzen
Ein Urteil oder eine notarielle Urkunde ist weit mehr als nur ein Dokument – es ist Ihr verbrieftes Recht. Egal, ob Sie es in der EU oder einem anderen Land erstritten haben, es kann zur Vollstreckung in der Schweiz herangezogen werden. Damit dieses Recht in der Schweiz auch zügig zu liquiden Mitteln wird, bedarf es einer Brücke zwischen zwei Rechtsordnungen. Dr. Fassbender Rechtsanwälte & Mediatoren ist diese Brücke für Sie.
Wir übernehmen für Sie die grenzüberschreitende Vollstreckung in die Schweiz hinein – von der Betreibungseinleitung oder Arrestlegung über das Führen von Rechtsmittelprozessen bis hin zur Auszahlung der vollstreckten Gelder. Wir bleiben den ganzen Prozess über an Ihrer Seite und setzen uns für Sie ein.

Warum Mandanten unserer Expertise vertrauen


SCHULDNER IN DER SCHWEIZ
Grenzenlose Präsenz.
Ihr Domizil vor Ort
Schweizer Behörden kommunizieren bevorzugt im Inland. Insbesondere für das Auskehren von vollstreckten Geldern muss eine Schweizer Kontoverbindung bekannt gegeben werden. Wir lösen diese Barriere für Sie auf: Als Ihr Zustellungsdomizil in der Schweiz übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Betreibungsämtern, sowie Gerichten und stellen unser Klientengeldkonto für die Auszahlungen der eingetriebenen Gelder zu Verfügung.
Mit uns sind Sie in der Schweiz präsent.
INFORMATIONSBESCHAFFUNG IN DER SCHWEIZ
Gute Vorbereitung ist alles. Der direkte Weg zum Erfolg.


Im Vorfeld eruieren wir für Sie den Wohnsitz Ihres Schuldners, ohne diesen oder Vermögenswerten des Schuldners in der Schweiz kann eine Vollstreckung nicht durchgeführt werden. Bei Veranlassung organisieren wir für Sie einen Betreibungsregisterauszug und holen Auszüge aus dem Grundbuch ein, denn bei hoch verschuldeten Schuldnern führt eine Betreibung nicht zum Erfolg. Wir haben im Vorfeld Tipps für Sie zum Bewerten Ihres Vollstreckungserfolges.


VOLLSTRECKUNG DEUTSCHER / EU-URTEILE IN DER SCHWEIZ
Kalkulation mit Weitblick. Wir sichern Ihre Werte.
Der Weg in die Schweiz scheint weit, aber geben Sie Ihre Forderung nicht auf. Ob bei der Betreibung Ihrer Ansprüche, Verarrestieren von Schweizer Bankkonten, Liegenschaften, Lohnansprüchen, sonstigen Vermögenswerten und anderen Forderungen – wir übernehmen dies für Sie, halten dabei stets die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Vollstreckung im Blick und verschenken keine Zinsansprüche.
RECHTSÖFFNUNGSVERFAHREN
Der Schuldner wehrt sich. Wir zeigen ihm seine Grenzen auf.


Auch wenn Sie bereits einen ausländischen Vollstreckungstitel wie ein Urteil oder eine notarielle Urkunde haben, kann der Schuldner die Betreibung in der Schweiz vorläufig blockieren. Dem Gläubiger steht nun ein spezielles Gerichtsverfahren zur Verfügung (sog. Rechtsöffnungsverfahren), seine Forderung sofort zu beweisen, damit die Vollstreckung weitergehen kann. Im Zuge dessen muss hinsichtlich des ausländischen Vollstreckungstitels zudem ein Anerkennungsverfahren (Exequatur) in der Schweiz durchgeführt werden.
Ein ähnliches Gerichtsverfahren gibt es auch für beidseits unterzeichnete Verträge.

Wer sind unsere Mandanten ?
Egal, ob Sie uns selbst oder ob Sie uns über Ihren Anwalt kontaktieren, wir sind immer für ein kostenloses Erstgespräch für Sie da. Hier dürfen Sie im Vorfeld Fragen stellen.
Neben Privatpersonen melden sich bei uns Kollegen und Kolleginnen, Banken & Versicherungen, Unterhaltskassen, Wohnungsbaugesellschaften, kassenärztliche Vereinigungen, Insolvenzverwalter und Krankenkassen.
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PFÄNDUNG & KONKURSBETREIBUNG SCHWEIZ
Zielgerichtete Realisierung: Der direkte Weg zum Erfolg
Ob gegen Privatpersonen oder Unternehmen – wir wählen den strategisch klügsten Pfad. Durch diskrete Vorab-Bonitätsprüfungen im Betreibungsregister schaffen wir Fakten statt Hoffnung. Wir begleiten Sie konsequent von der Einleitung bis zur finalen Auszahlung Ihrer Forderung.
RECHTSÖFFNUNG & LUGANO-ÜBEREINKOMMEN
Souveräne Anerkennung:
Ihr Urteil als Urkundsbeweis
Sollte die Gegenseite Klärungsbedarf signalisieren, erwirken wir basierend auf dem Lugano-Übereinkommen die rasche gerichtliche Anerkennung (Exequatur) Ihres Titels. Mit mediativem Geschick und juristischer Präzision führen wir das Verfahren so, dass Einwände entkräftet werden und Ihr Recht unumstößlich wird.




DAS SCHWEIZER BETREIBUNGSVERFAHREN
Kalkulation mit Weitblick: Wir sichern Ihre Werte
Erfolg liegt im Detail. Wir berechnen Ihre Forderungen präzise in Schweizer Franken und sichern Ihre Zinsansprüche durch juristisches Fingerspitzengefühl. Wo Standard-Verfahren oft Zinsen verschenken, setzen wir auf individuelle Kalkulationen, um den vollen wirtschaftlichen Wert Ihres Titels zu realisieren.
VOLLSTRECKUNG DEUTSCHER TITEL IN DER SCHWEIZ
Grenzenlose Präsenz:
Ihr Domizil vor Ort
Schweizer Behörden kommunizieren bevorzugt im Inland. Wir lösen diese Barriere für Sie auf: Als Ihr Zustellungsdomizil in der Schweiz übernehmen wir die gesamte Korrespondenz und stellen sicher, dass alle Fristen gewahrt bleiben. Sie profitieren von einer nahtlosen Abwicklung ohne postalische Hürden.










