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Symbol für die Brückenwirkung bei der Durchsetzung deutscher und internationaler Ansprüche in der Schweiz

VOLLSTRECKUNG IN DER SCHWEIZ

Ihr Recht kennt keine Grenzen

Ein Urteil oder eine notarielle Urkunde ist weit mehr als nur ein Dokument – es ist Ihr verbrieftes Recht. Egal, ob Sie es in der EU oder einem anderen Land erstritten haben, es kann zur Vollstreckung in der Schweiz herangezogen werden. Damit dieses Recht in der Schweiz auch zügig zu liquiden Mitteln wird, bedarf es einer Brücke zwischen zwei Rechtsordnungen. Dr. Fassbender Rechtsanwälte & Mediatoren ist diese Brücke für Sie.

Wir übernehmen für Sie die grenzüberschreitende Vollstreckung in die Schweiz hinein – von der Betreibungseinleitung oder Arrestlegung über das Führen von Rechtsmittelprozessen bis hin zur Auszahlung der vollstreckten Gelder. Wir bleiben den ganzen Prozess über an Ihrer Seite und setzen uns für Sie ein.

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Warum Mandanten unserer Expertise vertrauen
Weitblick bei der Vollstreckung in der Schweiz
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SCHULDNER IN DER SCHWEIZ

Grenzenlose Präsenz.
Ihr Domizil vor Ort

Schweizer Behörden kommunizieren bevorzugt im Inland. Insbesondere für das Auskehren von vollstreckten Geldern muss eine Schweizer Kontoverbindung bekannt gegeben werden. Wir lösen diese Barriere für Sie auf: Als Ihr Zustellungsdomizil in der Schweiz übernehmen wir die gesamte Korrespondenz mit den Betreibungsämtern, sowie Gerichten und stellen unser Klientengeldkonto für die Auszahlungen der eingetriebenen Gelder zu Verfügung.

Mit uns sind Sie in der Schweiz präsent.

INFORMATIONSBESCHAFFUNG IN DER SCHWEIZ

Gute Vorbereitung ist alles. Der direkte Weg zum Erfolg.

Symbol für die Kenntnis des direkten Weges zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche in der Schweiz
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Im Vorfeld eruieren wir für Sie den Wohnsitz Ihres Schuldners, ohne diesen oder Vermögenswerten des Schuldners in der Schweiz kann eine Vollstreckung nicht durchgeführt werden. Bei Veranlassung organisieren wir für Sie einen Betreibungsregisterauszug und holen Auszüge aus dem Grundbuch ein, denn bei hoch verschuldeten Schuldnern führt eine Betreibung nicht zum Erfolg. Wir haben im Vorfeld Tipps für Sie zum Bewerten Ihres Vollstreckungserfolges. 

Symbol für Weitblick bei der Vollstreckung Ihrer Forderungen in der Schweiz
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VOLLSTRECKUNG DEUTSCHER / EU-URTEILE IN DER SCHWEIZ

Kalkulation mit Weitblick. Wir sichern Ihre Werte.

Der Weg in die Schweiz scheint weit, aber geben Sie Ihre Forderung nicht auf. Ob bei der Betreibung Ihrer Ansprüche, Verarrestieren von Schweizer Bankkonten, Liegenschaften, Lohnansprüchen, sonstigen Vermögenswerten und anderen Forderungen – wir übernehmen dies für Sie, halten dabei stets die Besonderheiten der grenzüberschreitenden Vollstreckung im Blick und verschenken keine Zinsansprüche.

RECHTSÖFFNUNGSVERFAHREN

Der Schuldner wehrt sich. Wir zeigen ihm seine Grenzen auf.

Symbol für die Schranken die nur formeller Gegenwehr gegen die Durchsetzung von Forderungen entgegengesetzt wird.
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Auch wenn Sie bereits einen ausländischen Vollstreckungstitel wie ein Urteil oder eine notarielle Urkunde haben, kann der Schuldner die Betreibung in der Schweiz vorläufig blockieren. Dem Gläubiger steht nun ein spezielles Gerichtsverfahren zur Verfügung (sog. Rechtsöffnungsverfahren), seine Forderung sofort zu beweisen, damit die Vollstreckung weitergehen kann. Im Zuge dessen muss hinsichtlich des ausländischen Vollstreckungstitels zudem ein Anerkennungsverfahren (Exequatur) in der Schweiz durchgeführt werden.

Ein ähnliches Gerichtsverfahren gibt es auch für beidseits unterzeichnete Verträge.

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Wer sind unsere Mandanten ?

Egal, ob Sie uns selbst oder ob Sie uns über Ihren Anwalt kontaktieren, wir sind immer für ein kostenloses Erstgespräch für Sie da. Hier dürfen Sie im Vorfeld Fragen stellen.

Neben Privatpersonen melden sich bei uns Kollegen und Kolleginnen, Banken & Versicherungen, Unterhaltskassen, Wohnungsbaugesellschaften, kassenärztliche Vereinigungen, Insolvenzverwalter und Krankenkassen.

Bereit für ein erstes Gespräch?

Rufen Sie uns an: 
+ 41 (0) 43 542 9822

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Scannen – und unsere
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Weitere Tätigkeitsschwerpunkte:
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EXTERNE RECHTSABTEILUNG KMU

Führung stärken. Strukturen optimieren.

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VERTRAGSRECHT & -MANAGEMENT

Rechtssichere Verträge. Verlässliche Begleitung.

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MEDIATIONEN

Konflikte klären. Gemeinsam ans Ziel.

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Symbol für die strategische Ausrichtung von Dr. Faßbender Rechtsanwälte
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PFÄNDUNG & KONKURSBETREIBUNG SCHWEIZ

Zielgerichtete Realisierung: Der direkte Weg zum Erfolg

Ob gegen Privatpersonen oder Unternehmen – wir wählen den strategisch klügsten Pfad. Durch diskrete Vorab-Bonitätsprüfungen im Betreibungsregister schaffen wir Fakten statt Hoffnung. Wir begleiten Sie konsequent von der Einleitung bis zur finalen Auszahlung Ihrer Forderung.

RECHTSÖFFNUNG & LUGANO-ÜBEREINKOMMEN

Souveräne Anerkennung:
Ihr Urteil als Urkundsbeweis

Sollte die Gegenseite Klärungsbedarf signalisieren, erwirken wir basierend auf dem Lugano-Übereinkommen die rasche gerichtliche Anerkennung (Exequatur) Ihres Titels. Mit mediativem Geschick und juristischer Präzision führen wir das Verfahren so, dass Einwände entkräftet werden und Ihr Recht unumstößlich wird.

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DAS SCHWEIZER BETREIBUNGSVERFAHREN

Kalkulation mit Weitblick: Wir sichern Ihre Werte

Erfolg liegt im Detail. Wir berechnen Ihre Forderungen präzise in Schweizer Franken und sichern Ihre Zinsansprüche durch juristisches Fingerspitzengefühl. Wo Standard-Verfahren oft Zinsen verschenken, setzen wir auf individuelle Kalkulationen, um den vollen wirtschaftlichen Wert Ihres Titels zu realisieren.

VOLLSTRECKUNG DEUTSCHER TITEL IN DER SCHWEIZ

Grenzenlose Präsenz:
Ihr Domizil vor Ort

Schweizer Behörden kommunizieren bevorzugt im Inland. Wir lösen diese Barriere für Sie auf: Als Ihr Zustellungsdomizil in der Schweiz übernehmen wir die gesamte Korrespondenz und stellen sicher, dass alle Fristen gewahrt bleiben. Sie profitieren von einer nahtlosen Abwicklung ohne postalische Hürden.

Symbol für die Übersicht mit der Dr. Fassbender Rechtsanwälte ausländische Foderungen in der Schweiz durchsetzt
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