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Sehr geehrte Mandantinnen und Mandanten
Zunächst die guten Neuigkeiten:
Die Tatsache, dass Sie diese E-Mail erhalten, bedeutet, dass zumindest ein Teil der Bäume, die Sie käuflich erworben haben, in Brasilien heute noch steht, und dass nach heutiger Sicht diese auch einen Wert haben, der die voraussichtlichen Kosten bis zur Verwertung übersteigt. Dies bedeutet übrigens nicht im Umkehrschluss, dass die Mandanten, die diese E-Mail nicht bekommen nicht auch zu den Glücklichen unter Ihnen gehören, die noch gute Chancen nach heutiger Sicht haben.
Es handelt sich heute aber vorrangig um eine Massnahme, die aus rechtlichen Gründen vorerst nur für Ihre Bäume durchgeführt werden kann und muss, aber Bedeutung auch für viele andere Baumkäufer unter unseren Mandanten hat.
Genauer gesagt richtet sich dieser Brief ganz besonders an alle Baumkäufer, die auf ihrer oder einer ihrer Baumurkunden als Angabe bei „Plantage“ NOVA ERA finden!
Die genaue Prüfung, ob Ihre Bäume auf den unter anderen heute sehr erfolgsversprechenden Plantagen NOVA ERA oder NOVA MILÊNIO stehen ist leider für uns deutlich schwieriger in der Kürze der Zeit umzusetzen als für Sie, die einfach noch einmal bitte Ihre Baumurkunden vornehmen und darauf schauen, ob die Angabe „Plantage: NOVA ERA“ darauf zu finden ist.
Genauer:
1. Steht bei Plantage auf einer oder mehrerer Ihrer Urkunden: NOVA ERA?
2. Steht Ihr Name auf der Urkunde?
Nur wenn beide Antworten mit JA beantwortet werden können geht es nun weiter unten in dieser E-Mail für Sie weiter.
Die anderen, die diese E-Mail, erhalten betreffen nur die guten Nachrichten im ersten Satz. In der Theorie brauchen Sie nun gar nicht mehr weiterlesen. Es gibt in nächster Zeit auch Neuigkeiten für Sie. Diese Massnahmen sind nach unserer Kenntnis aber die zeitkritischsten und die geplante Massnahme schützt wahrscheinlich auch die Interessen vieler weiterer Baumkäufer.
Nun zu den weniger guten Neuigkeiten oder besser, zur Erläuterung und dringenden Aufforderung zu einer notwendigen etwas aufwändigeren Mitwirkung durch SIE, Baumkäufer auf der Plantage NOVA ERA:
Damit in Brasilien die Möglichkeit einer Verwertung der noch vorhandenen und auch recht aussichtsreichen Bäume aufrechterhalten werden kann (s. am Schluss), sehen wir aus heutiger Sicht keine andere Möglichkeit, als parallel zu anderen Aktivitäten, die ordentlichen Gerichte in Brasilien zu bemühen, und zwar ganz unmittelbar. Hier kann die Kanzlei Dr. Faßbender nicht ohne Hilfe einer vor Ort zugelassenen Kanzlei tätig werden.
Da wir verstehen, dass Sie einen Eindruck von der Massnahme und auch der Kanzlei bekommen wollen, bevor Sie eine Kanzlei in Brasilien beauftragen, haben wir unter folgendem Link ein Schreiben vorbereitet, welches von unseren Kollegen in Brasilien verfasst, direkt an Sie gerichtet ist und Sie mit Informationen zu der von uns für dieses Verfahren ausgewählten brasilianischen Kanzlei und zu den angedachten rechtlichen Schritten versorgt:
Die Tatsache, dass Sie diese E-Mail erhalten, bedeutet, dass zumindest ein Teil der Bäume, die Sie käuflich erworben haben, in Brasilien heute noch steht, und dass nach heutiger Sicht diese auch einen Wert haben, der die voraussichtlichen Kosten bis zur Verwertung übersteigt. Dies bedeutet übrigens nicht im Umkehrschluss, dass die Mandanten, die diese E-Mail nicht bekommen nicht auch zu den Glücklichen unter Ihnen gehören, die noch gute Chancen nach heutiger Sicht haben.
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Um „tavernard advogados“ überhaupt in die Lage zu versetzen, für Sie tätig werden zu können, muss dieser Kanzlei eine entsprechende Vollmacht in portugiesischer Sprache hierzu erteilt werden. Diese können Sie unter dem folgenden Link herunterladen:
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Leider ist es für den internationalen Verkehr und insbesondere für ausländische Gerichte teilweise nicht ausreichend, diese einfach nur zu unterschreiben.
Brasilianische Gerichte, aber auch die entsprechenden internationalen Rechtsvorschriften, erfordern eine Beglaubigung Ihrer Unterschrift auf der Vollmacht und zusätzlich eine Apostille.
Wie diese Vollmachten korrekt zu beglaubigen sind, ist mehr oder weniger in allen Ländern gleich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich.
Bitte tun Sie dies nur, wenn Sie die Fragen weiter oben beide mit JA beantwortet haben, da es sich sonst um unnötigen Aufwand handelt.
Einfach erklärt ist folgendes zu tun:
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Die oben heruntergeladene Vollmacht am Computer in den gelb markierten Bereichen mit Ihren individuellen Angaben ergänzen und dann ausdrucken
(Nur portugiesische Vollmacht – unverbindliche deutsche Übersetzung am Ende der Vollmacht ist nur zur Info und daher bitte nicht beglaubigen lassen!)
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Unterschrift beglaubigen lassen durch einen lokalen Notar oder eine hierzu berechtigte Amtsperson.
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Apostille einholen (Das Notariat kann Ihnen in der Regel hier weiterhelfen. Zudem haben wir Ihnen in einem weiteren Dokument einige weiterführende Informationen für Deutschland, die Schweiz und Österreich zusammengestellt.)
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Zusätzlich Passkopie (nicht beglaubigt) erstellen
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Kopie eines Dokuments, dass Ihre Melde/Wohnsitzadresse unzweifelhaft belegt. (Zum Beispiel Personalausweis mit Rückseite, ID, oder ähnliches)
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Wenn Sie nähere Informationen wünschen, haben wir Ihnen eine unverbindliche genauere Beschreibung der notwendigen Vorgehensweise zum Einholen der Apostille hiernach zur Verfügung gestellt:
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Und diesmal geht es auch nicht um Scans, sondern um Originale, die wir benötigen. Daher müssen Sie die Dokumente im Original an unsere Schweizer Kanzlei senden.:
Dr. Faßbender Rechtsanwälte
Durststr. 5
Soweit Ihnen dies möglich ist, bitten wir Sie vorab einen Scan zu machen, sobald sie die Vollmacht samt Appostille in Händen halten und diese vorab bereits per E-Mail an
Wir verstehen, dass Ihnen dies mühsam vorkommt. Wir haben diese Regelungen allerdings nicht erfunden, sondern sie sind im internationalen Rechtsverkehr üblich. Ohne dieses Vorgehen bleiben die Bäume schutzlos. Es ist uns nun noch wichtig, mindestens einer wiederkehrenden Frage zuvorzukommen.
ES ENTSTEHEN DURCH DIESE BEAUFTRAGUNG KEINE KOSTEN, DIE SIE ENTRICHTEN MÜSSEN, sondern die Deckung der entstehenden Kosten versuchen wir zu erreichen, durch die freiwilligen Zuwendungen einzelner Mandantinnen und Mandanten im Rahmen der gesonderten Beauftragung, die einige von Ihnen bereits dankenswerterweise erteilt haben. Es entstehen aber die Kosten laut der zwischen Ihnen und uns bestehenden Gebührenvereinbarung, wenn wir Sie bei Einzelfragen unterstützen, sowohl in der Sache, als auch in Fragen administrativer Natur. Diese werden mit dem zwischen uns vereinbarten Stundensatz abgerechnet. Es liegt also in Ihrer Hand zu entscheiden, ob Sie über die Teilnahme noch individuelle Unterstützung von uns benötigen und dadurch individuelle Kosten auslösen.
Im Rahmen der separaten Beauftragung, einen rechtlichen Schutzwall aufzubauen, an dem wir fast ohne Unterbrechung arbeiten, hatten einige von Ihnen bereits freiwillige finanzielle Zuwendungen zugesagt, die für die Umsetzung solcher und ähnlicher Schritte benötigt werden. Hierfür möchten wir uns bedanken. Wir sind auch, jedenfalls wenn die Zusagen aus dem Fragebogen im Wesentlichen von allen mehr oder weniger eingehalten werden, in der Lage, diese ersten Schritte über eine gewisse Zeit zu finanzieren. Dennoch sind wir noch ein gutes Stück davon entfernt, dass wir eine notwendige und generellere juristische Verteidigung auch für andere erfolgsversprechende Fazendas aufsetzen können oder auch nur bei sehr langwierigen Prozessen die fortlaufenden Kosten sicherzustellen Da die Kosten für uns nicht vollständig zu überblicken sind, müssen wir darauf hinweisen, dass wir den Prozess nicht weiterführen können bzw. beenden müssen, wenn die freiwilligen Zahlungen die Kosten in Brasilen und bei uns in der Schweiz nicht mehr decken. Wir sind auf einem guten Weg und können diesen ersten wichtigen Schritt, um den es heute hier geht, initial bereits heute finanziell stemmen. Aber es wäre uns mit dem bis heute erhaltenen Betrag nicht möglich, die sicher notwendigen weitere Aktivitäten in Brasilien zu finanzieren. Wir behalten uns daher ausdrücklich vor, die Aktivitäten in Brasilien einzustellen, sollten die freiwillig geleisteten Unterstützungen nicht mehr unsere und die Dienstleistungen und Kosten in Brasilien decken. Es ist für uns ein sehr schwieriges Unterfangen, weil wir uns auf der einen Seite in Ihrem Namen in Brasilien verpflichten und auf der anderen Seite noch keine ausreichende Deckung für das vollständige Vorgehen haben. Da wir aber unter Zeitdruck aufgrund kurzer gesetzlicher Fristen stehen, und wir unser Mandat ernst nehmen, vertrauen wir auf die Ankündigungen der Zuwendungen, die im Fragebogen zur Zeit gemacht werden. Diese lassen uns hoffen, dass wir eine Finanzierung dieser und auch weiterer rechtlicher Abwehrmassnahmen finanzieren können.
Dennoch haben viele von Ihnen noch nicht reagiert und daher verlinken wir hier noch einmal das Formular, in dem Sie Ihre grundsätzliche Zustimmung zur (mit einfachen Worten:) „Errichtung des juristischen Schutzwalles für die Bäume in Brasilien“ erklären und zum anderen einen freiwilligen Beitrag für die Finanzierung derselben mitteilen können:
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Wir müssen aber auch darauf hinweisen, dass wir noch in den finalen Verhandlungen mit der oben näher benannten brasilianischen Rechtsanwaltskanzlei über ein paar für uns schwer absehbare zukünftige Kosten stehen, und ein Restrisiko besteht, dass wir das geplante Vorgehen in diesem konkreten Verfahren, bzw. das Risiko bei keiner Einigung hierüber nicht eingehen können. Da wir aufgrund von Fristen und den hier angesprochenen aufwändigen Bevollmächtigungen keine Zeit verlieren dürfen, müssen wir dennoch bereits heute mit diesem Schreiben an Sie herantreten, auch wenn mit einer ganz kleinen Wahrscheinlichkeit die letzten offenen Punkte nicht zufriedenstellen für uns gelöst werden können. All diese Entscheidungen und Verhandlungen bleiben Ihnen aber erspart. Dennoch verstehen Sie bitte, dass wir uns gegenüber einer externen Kanzlei ebenfalls absichern müssen, damit wir nicht unendliche finanzielle Verpflichtungen übernehmen, die wir am Schluss nicht von Ihnen finanziert erhalten.
Das Schlimmste kommt immer zum Schluss!
Wir brauchen die mit Apostille versehenen Vollmachten und die oben angesprochenen zusätzlichen Kopien für die brasilianische Kanzlei am besten bis gestern!
Wir müssen darauf hinweisen, dass diesmal jeder Tag zählt, da bereits Aktivitäten von Dritten eingeleitet wurden, die Pfändung von Bäumen rechtlich ermöglichen könnten, was im Endeffekt den Verlust einer Verwertungsmöglichkeit für Sie bedeuten würde. Wenn diese Beschlüsse rechtskräftig werden, ohne dass wir tätig werden, ist ein nicht unwesentlicher Teil der erfolgsversprechendsten Bäume aller Voraussicht nach verloren.
DAHER HANDELN SIE BITTE SCHNELL UND SENDEN SIE UNS DIE VOLLMACHT SAMT APPOSTILLE SOWIE DIE WEITEREN KOPIEN BALDMÖGLICHST ZU!
Sollten Sie in diesem Zusammenhang wiederum die Zustellung per Brief von einzelnen Dokumenten wünschen, müssen wir die bereits bekannte Gebühr von 25 CHF / 25 EUR erheben. Leider ist das Vorhaben höchst zeitkritisch. Die Versendung per Post wird eine weitere Verzögerung bedeuten. Wir rufen also abermals dazu auf, von unseren online verfügbaren Dokumenten Gebrauch zu machen.
Und ein letztes Thema in diesem Zusammenhang.
Bisher waren die Baumurkunden nur für unsere interne Zuordnung bestimmt. Diesmal werden diese Zertifikate von denjenigen, die ihre Unterschrift, wie oben beschrieben, beglaubigen lassen als vereidigte übersetzte Urkunden in einen Gerichtsprozess mit eingeführt. Daher benötigen wir die beste Qualiät der Urkunden Fazenda NOVA ERA, die Sie mit Ihrem Möglichkeiten erstellen können. Es gibt einige sehr schlechte Scans, Fotos etc. in unserer Datenbank. Wir bitten Sie, wenn irgend möglich und soweit Ihre Urkunde auf Bäume auf der FAZENDA NOVA ERA ausgestellt wurde, nocheinmal alles daran zu setzen, und die bestmögliche Qualität eines digitalen SCANS digital oder einer Kopie dieser Urkunde zur Verfügung zu stellen, da anderenfalls die Urkunden vom Gericht evtl. abgelehnt werden könnten.
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Wir verbleiben für heute mit freundlichen Grüssen
Nicole-Denise Faßbender
-Rechtsanwältin-
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&
Dr. Marcel Faßbender
-Rechtsanwalt-
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