Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland...
Zur besten Sendezeit hat am vergangenen Sonntag, den 05.11.2023 das Schweizer Fernsehen (RTS1) zur Prime Time in ihrer Sonntagabend-Sendung MISE AU POINT über unsere Tätigkeiten in Sachen „ShareWood“ ausführlich berichtet. Ein, wie wir meinen, sehenswerter Bericht, über unsere intensiven Bemühungen, den Baumkäufern bei ShareWood Switzerland i. L. noch etwas von ihrem verlorenen Investment zurückzubringen.
Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland...
Entgegen verschiedener anderslautender Darstellungen, die im Internet zu finden sind, sind vollstreckbare Beschlüsse deutscher Gerichte über Kindes-, Ehegatten- oder Trennungsunterhalt nach dem sog. Lugano-Übereinkommen (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen), dort Art. 32 ff, in der Schweiz grundsätzlich vollstreckbar.
Das Einsichtsrecht Dritter in das Betreibungsregister für Betreibung Schweiz erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens...