Dr. Fassbender Rechtsanwälte | Zwangsvollstreckung Schweiz

Gebühreneinschätzung


Individuell für SIE

 

 

 

 

Wir schätzen individuell für Ihren Fall die zu erwartenden Kosten einer zunächst einzuleitenden Betreibung ein.  

 

Bitte senden Sie uns per Email die folgenden Informationen zu:

 

 

  1. Urteil / Vollstreckungsbescheid / Beschluss / not. Urkunde (alles vorerst nur als scan)
  2. Für Anwälte: Forderungskonto (falls vorhanden) oder Hinweis zu Teilzahlungen des Schuldners
  3. Bei wiederkehrenden Leistungen, wie Unterhalt oder Miete: Genaue monatliche Auflistung der vom Schuldner nicht gezahlten Beträge.
  4. Hinweis, ob noch weitere Vollstreckungskosten entstanden sind.
  5. Informationen, ob Sie den aktuellen Wohnsitz des Schuldners in der Schweiz kennen.