Seit 2002 zugelassene Rechtsanwältin
Zunächst angestellt tätig als Syndikusanwältin mit Schwerpunkt im Vertrags und Versicherungsrecht.
Zugelassen an allen Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten der Bundesrepublik Deutschland.
Ebenfalls zugelassen im Kanton Zürich in der Schweiz.
Führt Betreibungen in der gesamten Schweiz durch.
Seit 2009 zertifizierte Mediatorin.
In 2012 Ausbildung zur Lehrtrainerin Mediation BMWA®.
Nicole-Denise Fassbender ist seit über 20 Jahren Rechtsanwältin und arbeitet seitdem in eigenen Kanzleien, die sie aktuell in Meilen (Zürich) und Konstanz zusammen mit Ihrem Ehemann, Rechtsanwalt Dr. iur. Marcel Fassbender, betreibt. Nicole-Denise Fassbender ist zugelassene Rechtsanwältin an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten. Zudem ist sie in der Schweiz in der Liste der Rechtsanwälte gemäß Art. 28 BGFA eingetragen und kann somit ständig Parteien vor Gerichtsbehörden in der Schweiz vertreten. Sie ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Freiburg.
Rechtsanwältin Fassbender gilt als ausgewiesene Expertin im Durchsetzen von Forderungen, die im europäischen Raum, vorrangig jedoch in Deutschland, festgestellt (tituliert) wurden und sich gegen Schuldner richten, deren Wohnsitz in der Schweiz liegt oder die Vermögenswerte (auch Lohneinkünfte) in der Schweiz haben.
In mehreren hundert Verfahren hat sie ihren Mandanten erfolgreich zur Durchsetzung ihrer berechtigten Forderungen verholfen, teilweise über Jahre nicht verfolgte Ansprüche.. Hierbei bezieht sich der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit auf die Durchsetzung solcher Ansprüche im Rahmen der in der Schweiz üblichen Betreibung oder des Arrestverfahrens, dem nachgeschalteten sog. Rechtsöffnungsverfahren, dem Konkurseröffnungsverfahren und aller weiterer hiermit verbundenen Tätigkeiten.
Rechtsanwältin Fassbender ist Spezialistin für das LugÜ (Lugano Übereinkommen) und das SchKG (Schuldbetreibungs- und Konkursgesetz).
Hierbei bietet Rechtsanwältin Fassbender die Kompetenz, den nicht immer leichten Aspekt der grenzüberschreitenden Vollstreckung von Forderungen für ihre Mandanten kostenoptimiert und fachkundig zu überwinden. Als in Deutschland und in der Schweiz zugelassene Rechtsanwältin unterstützt sie unter anderem viele deutsche Rechtsanwaltskanzleien, die sowohl aus fachlichen, aber auch rein rechtlichen Gründen, die Durchsetzung solcher Forderungen gegenüber Schuldnern in der Schweiz nicht anbieten können.
Zu ihren Mandanten zählen aber nicht nur Rechtsanwälte, Privatpersonen und KMUs, sondern auch, Jobcenter, ARGE, Polizeibehörden, Konzerne, Vereine, Städte, Gemeinden, Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigungen, Verwaltungsbehörden, Banken, Sparkassen, Insolvenzverwalter, Versicherungsgesellschaften, Wohnungsbaugesellschaften, Inkassounternehmen und viele mehr.
Forderungen, die Frau Rechtsanwältin Fassbender durchsetzt, sind unter anderem vertraglich geschuldete Zahlungsforderungen, Unterhaltsforderungen, Gehaltsforderungen, Mietrückstände, Privat- und Bankdarlehen, Gebührenbescheide, Schadensersatzforderungen, Kostenfestsetzungsbeschlüsse, Anmeldungen zur Insolvenztabelle, Anwaltsgebühren, Arztrechnungen etc.
Gleichzeitig ist Frau Nicole-Denise Fassbender ausgebildete Mediatorin.
Zusammen mit Herrn Rechtsanwalt Dr. Marcel Fassbender führt sie Mediationen in allen denkbaren Konstellationen durch, insbesondere auch Wirtschaftsmediationen.