Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland...
An dieser Stelle wollen wir noch einmal kurz die bisher zur Verfügung stehenden Informationen bereit stellen, die eine Entscheidung über eine Teilnahme an der von Dr. Fassbender Rechtsanwälte angebotenen Initiative erleichtern sollen:
Informationen zum Stand in Sachen ShareWood.
Nous souhaitons ici mettre à nouveau brièvement à disposition les informations disponibles jusqu’à présent, qui devraient faciliter la décision de participer ou non à l’initiative proposée par le cabinet d’avocats Dr. Fassbender
Informations sur la situation concernant ShareWood.
Wichtige Fragen und Antworten, die an uns im Zusammenhang mit unserer Initiative herangetragen wurden.
Questions et réponses importantes qui nous ont été adressées dans le cadre de notre initiative.
Bitte beachten Sie, dass wir Ihre Zustimmung zu den Bedingungen und eine Vollmacht benötigen.
Diese finden Sie hier:
Veuillez noter que nous avons besoin de votre accord sur les conditions et d’une procuration.
Vous les trouverez ici :
Hier können Sie Einsicht in unsere Datenschutzbestimmungen nehmen:
Wichtiger Hinweis:
Folgende Dokumente müssen bei uns vorliegen:
– Baumzertifikate
– Nachweis über Investitionssumme
– Unterzeichnete Gebührenvereinbarung und Vollmacht
Vielen Dank für Ihr Vertrauen!
Remarque importante :
Les documents suivants doivent être dem notre possession:
-Certificats d’arbres
-Preuve du montant de l’investissement
-Convention et procuration signées
Grundsätzlich kann man zunächst einmal jede Forderung in der Schweiz der Betreibung (Vollstreckung) zuführen. Dies ist vergleichbar mit der Einleitung eines Mahnverfahrens in Deutschland...
Entgegen verschiedener anderslautender Darstellungen, die im Internet zu finden sind, sind vollstreckbare Beschlüsse deutscher Gerichte über Kindes-, Ehegatten- oder Trennungsunterhalt nach dem sog. Lugano-Übereinkommen (Übereinkommen über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen), dort Art. 32 ff, in der Schweiz grundsätzlich vollstreckbar.
Das Einsichtsrecht Dritter in das Betreibungsregister für Betreibung Schweiz erlischt 5 Jahre nach Abschluss des Betreibungsverfahrens...